Ohrakupunktur
Unser Behandlungsangebot
Ohrakupunktur
Ohrakupunktur, auch als Ohrreflexzonen-Therapie bekannt, ist eine komplementäre Behandlungsmethode, die auf den Prinzipien der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) basiert. Diese Therapieform nimmt an, dass spezifische Bereiche des Ohrs mit verschiedenen Teilen des Körpers in Verbindung stehen. Durch das Setzen von Nadeln in diese Punkte soll der Energiefluss im Körper beeinflusst und das Gleichgewicht wiederhergestellt werden.
Bei der Behandlung werden gezielt feine Nadeln in die entsprechenden Punkte des Ohres gesetzt. Diese Nadeln verbleiben für eine bestimmte Zeit im Ohr, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die meisten Patienten empfinden die Behandlung als entspannend und schmerzarm.
Die Ohrakupunktur eignet sich besonders als Ergänzung zu anderen Therapieformen.
Kosten
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH/ Höchsatz) ab. Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet.
Da unsere Therapeuten über eine anerkannte und qualifizierte Ausbildung verfügen, werden unsere Osteopathischen Leistungen häufig auch durch gesetzliche Krankenversicherungen vergütet.
Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Tarife betreffend Heilpraktiker und Osteopathie vereinbart sind, damit Sie genau wissen was und wieviel Ihre Kasse erstattet.
Die Kosten für gesetzlich Krankenversicherte und Selbstzahler, liegen pro Behandlung, bei ca. 100-150 Euro.
Die Behandlungsdauer wird individuell auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt und liegt im Regelfall zwischen 50 bis 90 Minuten.
Durch unsere anerkannten und qualifizierten Ausbildungen werden unsere osteopathischen Leistungen, auch von gesetzlichen Krankenversicherungen oft vergütet.
Bitte fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Tarife/Voraussetzungen betreffend Heilpraktiker und Osteopathie vereinbart sind, damit Sie genau wissen was und wie viel Ihre Krankenkasse erstattet. Unser Honoraranspruch besteht in jedem Fall in voller Höhe, unabhängig von Ihrer Krankenversicherungsleistung.
Abrechnung weiterer Leistungen
Alle Laborleistungen sind Fremdleistungen und werden direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet. Welche Leistungen im Einzelfall, von Ihrer Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernommen wird, klären Sie bitte, vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Anfahrt
Sie erreichen uns einfach: zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem PKW.
S-Bahn S5 & S6 (SBB), Haltestelle Lörrach-Stetten oder Lörrach-Burghof oder Stadtbus Lörrach.
Parkplätze sind direkt vor der Praxis vorhanden.
Entfernung zur Schweizer Grenze "Basel/Riehen" ca. 1000m.